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Der öffentlichen Diskussion zum Klimawandel folgten die Klimaziele gemäß UN - Klimabericht*
und das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung*. Bei weiter steigenden Kosten im Energie-
bereich liegt es im Interesse eines jeden Unternehmens, einer jeder Organisation, seine Energie-
leistung zu optimieren bzw. die Energieeffizienz zu verbessern. Kostensenkungen gerade im
Energiebereich unterstützen die Unternehmen und Organisationen, wettbewerbsfähig zu bleiben
und tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft bei.
Weitere Gründe für die systematische Einführung eines Energiemanagements ergeben sich u.a.
aus dem Erneuerbare Energien Gesetz. Die Kriterien bzw. Grenzen gemäß §§ 64 ff. EEG wurden
dahingehend verändert, dass für stromintensive Betriebe teilweise eine Befreiung der EEG
Umlage möglich ist. Unternehmen, die eine umlagepflichtige und selbstverbrauchte Strommenge
an einer Abnahme-stelle mit einem Verbrauch von über 1 GWh/ Jahr verzeichnen (unter Berück-
sichtigung der Strom-intensität), sind gemäß EEG dazu verpflichtet, eine Zertifizierung gemäß ISO
50001, EMAS oder ggf. ein alternatives System (SpaEfV § 3) zur Ver-besserung der Energie-
effizienz nachzuweisen, um die EEG-Umlage reduzieren zu können. Ab 5 GWh Stromverbrauch
ist ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 – oder Umweltmanagementsystem nach
EMAS Pflicht.
Wichtig ! Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausförderung (Bafa).
Eine Umweltzertifizierung nach DIN EN ISO 14001 reicht nicht aus.
Eine weitere gesetzliche Verpflichtung ergibt sich für alle Großunternehmen (GU) seit April 2015
aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Dies betrifft alle produzierenden und Nicht
produzierende Unternehmen in Deutschland bzw. in Europa. Um einen Beitrag zur Erreichung des
europäischen Energieeinsparziels zu leisten, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Das EDL-G ist die nationale, d.h.
deutsche Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie.
Bis Ende des Jahres 2015 (05.12.2015) musste jedes größere Unternehmen (jedes Nicht-KMU)
einen Nachweis erbringen, dass es die Anforderungen nach §§ 8 ff. EDL-G an eine energetische
Bewertung des Unternehmens erfüllt. Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001
eingeführt sein, oder eingeführt werden, bzw. keine gültige EMAS Registrierung vorhanden sein,
müssen die betroffenen Unternehmen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen und dann
alle vier Jahre wieder erneuern. Diese Energieaudits müssen von einem zugelassenen
Energieauditor gemäß EDL-G durchgeführt werden (siehe Bafa Merkblatt).
Unternehmen, die entgegen ihrer Verpflichtung ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.
Um Strom- und Energiesteuererleichterungen zu erreichen sind für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System nach
Anlage 2 SpaEfV ausreichend.
*Der UN – Klimabericht aus dem Jahre 2007 geht bei einer durchschnittlichen Erderwärmung von mehr als 2 Grad C von einem
bedrohlichen Klimawandel aus. Hierzu haben die damals 27 Mitgliedsstatten der EU verbindliche Ziele bis zum Jahre 2020
festgelegt, die als 20-20-20 Ziele bekannt sind. Reduzierung der Treibhausemissionen (CO2) um 20 %, Verbesserung der
Energieeffizienz um 20 %, Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %. Im Oktober 2014 haben die europäischen
Staaten ein Klimapaket beschlossen, das als Leitplanken für die Zeit nach 2020 gesehen werden kann.
Wie bereits in den Zielen bis zum Jahre 2020 wurden 3 wesentliche Ziele verabschiedet:
•
Minderung der CO2 Emissionen um mind. 40 % gegenüber 1990
•
Ausbau der erneuerbaren Energien auf 27 % im Gesamtmix
•
Senkung Endenergieverbrauch um 27 % gegenüber dem Referenzszenario
*Bereits im Jahre 2007 hat die Bundesregierung in Meseberg, das sogenannte erste Integrierte Energie- und Klimaschutz-
programm beschlossen.(IEKP) Dieses Programm sieht eine Reduzierung der in Deutschland emittierten Treibhausgase (CO2)
bis zum Jahre 2020 um 40 % vor. Punkt 6 des IEKP sieht u. A. die Einführung moderner Energiemanagementsysteme vor. Schon
jetzt steht fest, diese Ziele werden nicht erreicht. Mit dem aktuellen Klimaschutzplan 2050 legt die Bundesregierung ein
Gesamtkonzept inkl. Maßnahmen vor um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen und damit die CO2 Emissionen
deutlich zu reduzieren.
Spätestens seit der UN - Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris ist klar, die Begrenzung der globalen Klimaerwärmung soll
deutlich unter 2°C gehalten werden, möglichst bei 1,5°C. Die Weltklimakonferenz in Katowice im Dezember 2018 hat Regeln zur
Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen.
Was bedeutet der Begriff Energiemanagement ?
Zusammengefasst ist ein Energiemanagementsystem (EnMS) ein Instrument, das die Unter-
nehmen und Organisationen in die Lage versetzen soll, ihre energiebezogene Leistung zu ver-
bessern (Energieeffizienz) bzw. den Energieeinsatz und Energieverbrauch zu reduzieren.
Energiemanagement umfasst die Planung, Steuerung, Überwachung und Verbesserung aller
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
Das Energiemanagementsystem ist der Teil des Managementsystems, anhand derer die
Unternehmen und Organisationen eine Energiepolitik entwickeln und einführen sowie strategische
und operative Energieziele festlegen.
Sie benötigen Informationen zur Einführung oder zum Aufbau eines Energiemanagementsystems
gemäß ISO 50001 ?
Sie benötigen Informationen zu gesetzlichen Forderungen und Steuerentlastungen in
Zusammenhang mit der Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ?
Sie benötigen Informationen für die Durchführung eines Energieaudits gemäß EDL-G ?
Als Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführung) gelisteter Energieauditor ist dalt-qm-consulting ihr
Partner bei der Ausführung eines Energieaudits gemäß EDL-G.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage !